Im Juni letzten Jahres leitete der ehemalige Tennisspieler Boris Becker eine Unterlassungsklage gegen Comedian Oliver Pocher ein. Jetzt hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe ein Urteil gefällt!
Tennislegende Boris Becker (56) verklagt Moderator Oliver Pocher (45)! Dies gab sein Management bereits im Sommer des letzten Jahres bekannt. Ein Beitrag in Pochers TV-Show „Pocher – gefährlich ehrlich" auf RTL von 2020 erregte wohl großes Ärgernis beim dreifachen Vater. Samy Hammad (53), der Anwalt von Becker, sagte in einem Interview mit „Bild" damals: „Wir fordern eine Unterlassung von Pocher. Es geht um das nicht genehmigte Senden von Filmmaterial. Dabei wurde Boris Becker ins Lächerliche gezogen."
Becker gegen Pocher: Warum klagt die Tennislegende?
Der Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung sei unter anderem, dass Pocher einen Fernsehbeitrag aus seiner RTL-Show „Pocher – gefährlich ehrlich" nicht mehr zeigen dürfe. Bei diesem wurde Becker, welcher zu Gast in der Show war, hereingelegt. Unter dem Slogan „Make Boris rich again" startete Pocher einen Spendenaufruf. Tatsächlich kamen hierbei auch rund 500 Euro zusammen. Doch Becker wollte das Geld nicht haben. So versteckte Pocher die Einnahmen in einem Modepreis und überreichte Becker diesen. Laut Gerichtsangaben zufolge war in der Show dann auch zu sehen, dass der 56-jährige das Geld erhielt, jedoch habe er nichts davon gewusst.
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Dass Boris Becker insolvent ist, ist schon lange kein Geheimnis mehr und auch seine Haftstrafe von drei Jahren, von welchen er jedoch nur acht Monate absolvierte, wegen Vertuschung von Vermögenswerten in Millionenhöhe, war in den Medien höchst präsent. Ihn jedoch ohne seines Wissens mit Almosen zu überhäufen und sich über seine finanzielle Lage zu amüsieren geht dem Ausnahmetalent zu weit. Becker sei laut seines Anwalts „durch die Täuschung zu einem Objekt degradiert und zugleich dahingehend manipuliert worden, aktiv daran mitzuwirken, seine eigene Person ins Lächerliche zu ziehen."
Becker gegen Pocher: So entscheidet das Gericht
In der Außenstelle des Oberlandesgerichtes Karlsruhe in Freiburg fiel jetzt das Urteil – und das zugunsten von Boris Becker. Der Ex-Tennisstar hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz, d.h durch Berufung bzw. Beschwerde gegen die Entscheidung des Eingangsgerichts, durchgesetzt.
Zur Erinnerung: Becker war im November vergangenen Jahres im ersten Anlauf mit seiner Zivilklage gegen Pocher gescheitert. Ihm war das Anliegen jedoch wohl so wichtig, dass er das Urteil ablehnte und einen zweiten Versuch startete. Er hat den Entscheid angefochten – und das jetzt mit Erfolg!
Laut Urteil der Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe sei es Pocher nun untersagt, provokante und fragwürdige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverbreiten. Außerdem muss er alle entsprechenden Bildsequenzen löschen, welche im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht worden sind. Für den Beschluss ließ das Oberlandesgericht keine Revision zu. Pocher könnte jedoch noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof erheben und sich die Möglichkeit auf diese einklagen. Das Urteil ist dementsprechend noch nicht rechtskräftig. Wir können also gespannt warten, wann und wie es in die nächste Runde des Rechtsstreits zwischen Oliver Pocher und Boris Becker gehen wird.
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