Schlagersängerin Rosanna Rocci will jetzt mit ihrem Anwalt gegen die ARD fortgehen.
Corona-Eklat bei der ARD: Weil Sängerin Rosanna Rocci (53) vor der Aufzeichnung der Quiz-Show „Wer weiß denn sowas?“ einen Nasen-Rachen-Abstrich verweigerte – ihr Corona-Schnelltest war zuvor von der Produktion nicht anerkannt worden – wurde sie als Rate-Gast noch vor Start der Aufzeichnung gefeuert. Das berichtet „Bild“. Schon im Vorfeld habe es im Hotel Probleme gegeben, weil Rocci keine Maske getragen hatte.
Gegenüber der großen Tageszeitung erklärte Rocci selbst, allergisch gegen den Nasen-Rachen-Test zu sein. Sie habe alternativ einen Spucktest vorgeschlagen. Außerdem besitze sie einen Attest, der ihr erlaubt, keine Maske tragen zu müssen.
Wer weiß denn sowas: Eklat um Rosanna Rocci
Jetzt ist Roccis vierstellige Gage futsch, außerdem bleibt sie auf ihren Spesen sitzen. Von 160 Euro allein für Taxifahrten ist die Rede. „Ich hätte die Gage gut gebrauchen können, aber meine Gesundheit ist mir wichtiger“, so Rocci gegenüber „Bild“. Sie spricht von Nötigung. „Ich werde jetzt meinen Rechtsanwalt einschalten, um prüfen zu lassen, ob ich meine entgangene Gage noch einfordern kann.“
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Die ARD sieht sich auf der sicheren Seite: „Für die Aufzeichnungen von ‘Wer weiß denn sowas?‘ sind die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen maßgeblich. Um die Sicherheit unserer Produktion für alle Beteiligten, Mitwirkenden und Live-Publikum zu gewährleisten, müssen alle Gäste entweder einen aktuellen PCR-Test nachweisen oder vor Ort einen Schnelltest machen. Diese Voraussetzungen wurden nicht erfüllt“, zitiert „Bild“ eine Sprecherin.
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