Ein Honig mit dem eigenen Gesicht darauf schmeichelt vielleicht einigen Menschen. Nicht Jan Böhmermann – der nun in der Honig-Klage die nächste Schlappe hinnehmen muss.
Update vom 19. Juli 2024:
Nachdem Böhmermann im Honig-Streit in Berufung gegangen ist, muss der Moderator nun die nächste Schlappe hinnehmen. Denn das Oberlandesgericht Dresden sieht den Fall genauso wie die darunter liegende Instanz. Das Bildnis sei ein „Bildnis der Zeitgeschichte“ und dürfe, genau wie Böhmermanns Name, im Rahmen einer satirischen Auseinandersetzung verwendet werden. Dies sei beim Honig-Streit der Fall. Da sich der Imker mit der Aktion gegen die Anschuldigung aus der Sendung zur Wehr setzte, sei letzten Endes hier das Recht der freien Meinungsäußerung wichtiger als der Schutz der Namensrechte.
Gegen diese Entscheidung ist erstmal kein Einwand möglich. Theoretisch hätte Böhmermann laut dpa noch die Möglichkeit, den Fall als Hauptsacheverfahren beim Landesgericht Dresden einzureichen und später das Oberlandesgericht sowie den Bundesgerichtshof dazu zu zuiehen. Ob der Star aber so weit geht, steht zu bezweifeln.
Update vom 11. Juni 2024:
Der Honig-Streit rund um Jan Böhmermann geht in die nächste Runde. Erwartungsgemäß ist der Satiriker gegen das vorherige Urteil in Berufung gegangen. Nun liegt der Fall also beim Oberlandesgericht Dresden. Heute soll der erste Verhandlungstag über die Bühne gehen, ein Urteil ist dementsprechend noch nicht zu erwarten. Worum es genau geht, könnt ihr in der Original-Meldung lesen:
Original-Meldung vom 09. Februar 2024:
Satiriker Jan Böhmermann war erneut vor Gericht. In der Ausgabe seines „ZDF Magazin Royale“ vom 03. November 2023 beschäftigte sich der 42-Jährige mit dem Thema „Beewashing“. Dabei wurde ein Imker aus Sachsen namentlich erwähnt und gezeigt – wie es aussieht, unfreiwillig.
Der Mann nutzte diese Chance allerdings und produzierte einen neuen Honig mit dem Namen „Beewashing“, Böhmermann prangte als eine Art Werbefigur auf dem Glas. Manch einer mag dies für einen gelungenen Witz halten und eine gerechtfertigte Reaktion auf die Sendung, der Moderator gehörte allerdings nicht dazu. Nach einer Unterlassungsaufforderung, der nicht nachgegangen wurde, ging der Fall vor Gericht.
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Nach einem ersten Termin im Januar, bei dem es nicht zu einer Einigung kam, hat das Landgericht Dresden nun zu Gunsten des Imkers entschieden. Die Zivilrichterin sah keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, da zum Beispiel Abbildungen auch ohne Einwilligung genutzt werden können, „wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden.“ Da der Honig bereits nach dem ersten Gerichtstermin vom Markt genommen wurde, wurde die Aktion als Mittel angesehen, um sich auf satirische Art mit dem „Beewashing“-Bericht auseinanderzusetzen.