Eine Zollbeamtin versucht am Stockholmer Flughafen den Wert des Schmucks zu bestimmen, den sie im Koffer eines Passagiers aus dem Iran gefunden hat. Sollte dieser 400 Euro übersteigen, droht wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften ein Bußgeld. Die Grenzpolizei bekommt es derweil mit einer angetrunkenen Person zu tun. Der Mann will sich nicht ausweisen. Und ein Reisender hat Bleichcremes im Gepäck. Die Produkte enthalten gefährliche Inhaltsstoffe wie Quecksilber und gelten als gesundheitsschädlich. Deshalb sind sie in der EU nicht zugelassen.

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