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Fernsehen

Öffentlich-rechtliche Produktionen hinter der Bezahlschranke: Ist das erlaubt?

Ob nun „Der Bergdoktor“ oder „Der Tatortreiniger“ – viele Serien der öffentlich-rechtlichen Sender stehen nicht dauerhaft kostenlos zur Verfügung. Ist ein Aufpreis rechtens?

Für das Programm der ARD zahlt man eh schon monatlich
Der Rundfunkbeitrag reicht nicht immer aus, um ARD-Produktionen zu sehen. Foto: IMAGO / epd
Inhalt
  1. Darum bleiben öffentlich-rechtliche Produktionen nicht immer in der Mediathek
  2. Darum bieten ARD und ZDF kostenpflichtige Streamingdienste an
  3. Darum verkaufen die öffentlich-rechtlichen Sender Serien und Filme an Netflix und Co.
  4. So nicht: Joyn „kapert“ die Mediatheken von ARD und ZDF

Zwei Streamingdienste, die oft vergessen werden, sind die Mediatheken von ARD und ZDF. Dabei kann zumindest rein finanziell kein anderer Streamingdienst in Deutschland mit ihnen mithalten, denn durch den Rundfunkbeitrag zahlt fast jeder für das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender.

Dieses Vorgehen steht nicht selten in der Kritik, doch es sorgt auch dafür, dass Sendungen wie der „Tatort“, „Bares für Rares“ oder „Der Bergdoktor“ werbefrei im Fernsehen laufen und anschließend ohne weiteren Aufpreis in der Mediathek verfügbar sind.

Nur: Wer sich die 3. Staffel von „Der Bergdoktor“ ansehen will, findet sie aktuell nicht in der ZDF-Mediathek, wohl aber bei Disney+. Lust auf einen „Tatort“ aus dem Jahr 1985? Der lässt sich leicht streamen – auf ARD Plus, einem kostenpflichtigen Streamingdienst der ARD.

Wie kann es sein, dass Programme, die mit den Zwangsgebühren des Publikums gedreht wurden, nun ausschließlich hinter einer Bezahlschranke zur Verfügung stehen? Ist das rechtens, und verdienen sich die öffentlich-rechtlichen Sender so eine goldene Nase?

 

Darum bleiben öffentlich-rechtliche Produktionen nicht immer in der Mediathek

ARD Mediathek
Umfangreicher als angenommen: Das Programm der ARD-Mediathek. Foto: ARD

Zunächst sollte man klarstellen, dass ARD, ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Sender die produzierten Serien und Filme gar nicht dauerhaft kostenfrei in einer Mediathek anbieten dürften. Durch den Medienstaatsvertrag und das Urheberrecht ist die Veröffentlichung in der Mediathek zeitlich begrenzt. Eigenproduktionen sind hier länger abrufbar als eingekaufte Inhalte, aber irgendwann fliegt jede Produktion aus der Mediathek raus.

Mit dem Geld aus dem Rundfunkbeitrag bezahlen die Sender auch die Lizenzgebühren, um Programme noch einmal im Fernsehen wiederholen zu dürfen – woraufhin sie erneut für eine gewisse Zeit auch in der Mediathek zum Stream zur Verfügung stehen.

 

Darum bieten ARD und ZDF kostenpflichtige Streamingdienste an

ARD Plus
Wie jeder gute Streamingdienst nutzt auch die ARD ein Plus im Namen. Foto: ARD Plus

Für ARD Plus oder kostenpflichtige ZDF-Channels wie ZDF Select erwerben die öffentlich-rechtlichen Sender zusätzliche Lizenzen, die von den recht geringen Abonnement-Kosten getragen werden. Diese Dienste sind ein optionales Angebot für alle, die nicht mit der regulären Auswahl der Mediatheken auskommen.

Würde die ARD das in ARD Plus schlummernde Sendearchiv in der Mediathek anbieten wollen, müssten die Lizenzkosten von allen Rundfunkbeitragszahlern getragen werden – eine Preiserhöhung wäre somit die Folge.

 

Darum verkaufen die öffentlich-rechtlichen Sender Serien und Filme an Netflix und Co.

"Der Bergdoktor" auf Disney+
Gleich 15 Staffeln von „Der Bergdoktor“ gibt es bei Disney+. Foto: Disney+

Nun haben wir also geklärt, warum nicht alle Produktionen von ARD und ZDF in der Mediathek bleiben oder nur gegen einen kleinen Aufpreis verfügbar sind. Doch warum machen die öffentlich-rechtlichen Sender Deals mit Streamingdiensten wie Netflix oder Disney+?

Auch hier gibt es finanzielle Gründe, die uns allen letztendlich zugutekommen. Das Geld, das die öffentlich-rechtlichen Sender auf diese Art von den Streamingdiensten erhalten, wandert nämlich direkt in die Produktion neuer Projekte. Der Rundfunkbeitrag selbst ist nämlich nur eine von mehreren Einnahmequellen, mit denen sich ARD und Co. finanzieren. Ohne Deals mit Netflix müssten weitere Kosten an die Zahler des Rundfunkbeitrags weitergegeben werden.

Aus einem ähnlichen Grund gibt es bei der ARD und dem ZDF auch manchmal Werbung zu sehen. Unterbrochen wird das Programm dadurch zwar nicht und allgemein gibt es viel weniger Werbung als auf den privaten Sendern, aber auch die Werbespots helfen, den Rundfunkbeitrag so niedrig wie nötig zu halten.

 

So nicht: Joyn „kapert“ die Mediatheken von ARD und ZDF

Auch bei Joyn, also dem Mediatheken-Angebot von ProSiebenSat.1, waren die Inhalte der ARD- und ZDF-Mediatheken für eine gewisse Zeit verfügbar.

Problematisch dabei: Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten dieser Integration nicht zugestimmt, weshalb nun rechtliche Schritte verfolgt werden. Joyn beteuert, rechtens gehandelt zu haben, die Inhalte von ARD und ZDF sind mittlerweile aber nicht mehr verfügbar.



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