Wenn man an die ZDF-Sendung „Fernsehgarten“ denkt, fällt einem schnell das Wort familienfreundlich ein - zu Unrecht? Nach der neusten Sendung gab es nämlich eine Jugendschutzsperre!
Am vergangenen Sonntag stand bei der ZDF-Kultshow „Fernsehgarten“ alles unter dem Motto „Discofox meets Kirmes“. Moderatorin Andrea „Kiwi“ Kiewel begrüßte die unterschiedlichen Gäste auf dem Mainzer Lerchenberg. Dieses Mal waren prominente Gäste wie Tanja Lasch, Andreas Gabalier oder Anna-Maria Zimmermann mit von der Partie.
Wer die Folge nicht live verfolgen konnte, hat bei dem öffentlich-rechtlichen Sender den großen Vorteil, dass die ZDF-Mediathek auch ohne Account zugänglich ist. Doch für die „Fernsehgarten“-Folge vom 26. Mai gilt das nicht.
"ZDF-Fernsehgarten": Jugendschutzsperre musste aktiviert werden!
Wer in der ZDF-Mediathek die „Fernsehgarten“-Folge von letztem Sonntag nachschauen wollte, stieß auf die ungewohnte Aufforderung: „Die Sendung ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet. Melde dich jetzt kostenlos an und führe danach die Altersprüfung durch. Dann kannst du jugendgeschützte Sendungen jederzeit ansehen. Ansonsten von 22 bis 6 Uhr.“ Da stellt sich natürlich die Frage, was hinter dieser Maßnahme steckt: Warum ist die letzte Folge von „Fernsehgarten“ nicht jugendfrei? Immerhin wird das Format im Free-TV sonntags zur Mittagszeit ausgestrahlt - eine Uhrzeit, zu der auch Kinder und Teenager zusehen (können).
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"ZDF-Fernsehgarten": Das ist der Grund für die Sperre
Der Auftritt des Comedians Dr. Pop sei der Grund für die Jugendschutzsperre in der ZDF-Mediathek vom „Fernsehgarten“, heißt es. Auf der Bühne soll es ungewohnt „vulgär“ geworden sein, als Dr. Pop sein Comedyprogramm performte.
Insbesondere seine Rapeinlage soll maßgeblich zu der Sperre beigetragen haben: „Ich tanz’ als Bi-Ba-Butzemann in unserm‘ Haus herum, die Sch*ampen ziehen Strapsen an und machen sich dann krumm, sie röten sich und schöten sich, verkaufen Drogen auf dem Strich, ich bin der Bi-Ba-Butzemann und leider etwas dumm." Oje!