Die ARD verzichtet am Ostersonntag auf eine neue „Tatort“-Folge und zeigt stattdessen eine Wiederholung. Lang muss man jedoch nicht auf den neuen Fall warten.

Ein Sonntag ohne „Tatort“ – nicht schön, aber auch keine Seltenheit, immerhin muss die kultige Krimireihe mehrfach im Jahr Programmänderungen der ARD weichen. Doch am Ostersonntag ist alles ein wenig anders. Wie gewohnt wird um 20:15 Uhr „Tatort“ ausgestrahlt, allerdings handelt es sich um einen bekannten Fall aus dem Jahr 2023.
Sicherlich keine schlechte Nachricht für alle, die den Kölner „Tatort“ „Abbruchkante“ zuvor verpasst oder einfach schon wieder vergessen haben, aber der Griff zur Wiederholung verwundert, wenn man bedenkt, dass es der ARD nicht an neuen „Tatort“-Fällen mangelt. Den Beweis dafür bekommen wir schon am Ostermontag geboten.
Der „Osterhase“ bringt eine Extraportion „Tatort“

Zu Ostern hat die ARD den „Tatort“ gleich im Doppelpack im Angebot. Doch während man am Sonntag noch mit einem bekannten Fall vorliebnehmen muss, erscheint am Ostermontag der neue „Tatort“ mit dem Titel „Im Wahn“. Der Hamburg-„Tatort“ fällt somit ein wenig aus der Reihe, wobei Fans sich vielleicht daran erinnern, dass auch an den letzten Osterfeiertagen immer erst am Montag die aktuelle „Tatort“-Folge veröffentlicht wurde.
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Warum ist das so? Einen Grund nennt die ARD nicht, aber vielleicht wird angenommen, dass viele Zuschauer durch das lange Wochenende ein wenig das Zeitgefühl verlieren. Da der „Tatort“ üblicherweise am letzten freien Tag läuft, behält man diese Tradition bei. Auf diese Art ist der „Tatort“ auch noch frisch in Erinnerung und eignet sich als Thema für Kaffeeküchengespräche bei der Arbeit am Dienstag.